Sucht-Hilfe aktuell


Wir beteiligen uns zusammen mit den Fachstellen für Suchtberatung im Landkreis Rotenburg an einer Kampagne zur Aufklär­ung verschie­dener Arten von Sucht. Das rege­lmäßig erschei­nende Maga­zin „Sucht Hilfe“ liegt in unseren Praxis­räumen aus.

Alkohol mit extre­men Folgen:
Die wissen­­schaftlich ermit­telten maxi­malen, täg­lichen Trink­mengen von rei­nem Alko­hol liegen bei 24 Gramm für erwach­sene gesunde Männer und 12 Gramm für erwach­sene, gesunde Frauen, dieses an maximal fünf Tagen pro Woche. Werden diese Grenzen über­­schritten drohen poten­tiell töd­liche Krebs­erkrank­ungen im Mund- und Rachen­raum und der Speise­­röhre, Leber­­krebs, Leber­zir­rhose, oder bei Frauen Brust­­krebs.

Leistungen

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Kontakt

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Illegaler Medikamentenhandel


So können Sie sich schützen:
Arzneimittel sollten nur in oder über die behördlich genehmigten und kontroll­ierten Apotheken gekauft werden, keines­falls auf Märkten oder bei so genannten “fliegenden Händlern”.
Besondere Vorsicht gilt im Internet! Zwar gibt es durchaus seriöse Internet­apotheken, hier sollte aber darauf geachtet werden, dass die Arznei­mittel von einer öffent­lichen Apotheke kommen, die ihren Sitz in Deutsch­land oder einem anderen Staat der EU hat. Prüfen Sie zu diesem Zweck das Impressum (Herkunfts­adresse, Steuer­nummer etc.) der Internet­seite!

Die Medikamente sollten folgende Angaben enthalten: Arznei­mittel­name, Her­steller­name, Ver­falls­datum, aufge­druckte Identi­fika­tions­nummer (Chargen­nummer). Auf der Packung müssen sich exakte Angaben zu Wirkstoff- und Inhalts­menge des Arznei­mittels befinden.
Sollten Tabletten oder Kapseln nicht in so genannten “Blistern” einzeln abgepackt sein, sich kein Beipack­zettel in der Medi­kamenten­schachtel befinden oder die Verpack­ung gar ver­schmutzt oder beschä­digt sein, ist höchste Vorsicht geboten.

Damit Sie auch im Urlaub auf Ihre gewohnte Medi­kation zurück­greifen können sollten Sie sich erforder­liche Medi­kamente bereits vor Reise­antritt verord­nen lassen oder Bedarfs­medika­tion kaufen. Dazu können Sie sich bei Ihrem Reise­veran­stalter, den zustän­digen Behörden in Deutsch­land, in der Apotheke und natürlich auch in unserer Praxis informieren, ob die gekauften Arznei­mittel in das betreff­ende Land eingeführt werden können. Gerne stellen wir Ihnen auch eine Beschei­nigung über die erforder­lichen Medi­kamente aus. Bei der Einfuhr von Betäu­bungs­mitteln ist diese Beschei­nigung Pflicht.