Aktuelles

Coronavirus


Liebe Patienten/-innen,
auch wir beteiligen uns mit großem Engagement an den Coronaimpfungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.

Die Impfungen finden bis auf Weiteres jeden Donnerstagnachmittag, nur nach vorheriger Vereinbarung eines Impftermins, statt.

Bitte bringen Sie zum Impftermin den Anamnesebogen, den Aufklärungsbogen und die Einwilligungserklärung mit. Zudem benötigen wir Ihre Krankenkassenkarte und den Impfausweis.

Die Coronaimpfungen sind ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie. Durch die Impfungen schützen Sie Ihre Gesundheit und die Ihrer Familien und Mitmenschen. Bei Fragen zu den Impfungen stehen wir gerne zur Verfügung.

Auch auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts stehen Ihnen zahlreiche Informationen zum Coronavirus und den Coronaimpfungen zur Verfügung.

Infektsprechstunde


Termine täglich von 11.00 – 13.00 Uhr.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie bitten wir Sie Folgendes zu beachten:
Sollten Sie Erkältungssymptome haben (Husten, Fieber, Glieder-, Halsschmerzen etc.) möchten wir Sie bitten telefonisch einen Termin in unserer gesonderten Infekt-Sprechstunde zu vereinbaren.

Kommen Sie bitte nicht unangemeldet in die Praxis!

Sie schützen so die Gesundheit anderer Patienten und die unserer Praxismitarbeiterinnen.

Sucht-Hilfe aktuell


Wir beteiligen uns zusammen mit den Fachstellen für Suchtberatung im Landkreis Rotenburg an einer Kampagne zur Aufklär­ung verschie­dener Arten von Sucht. Das rege­lmäßig erschei­nende Maga­zin „Sucht Hilfe“ liegt in unseren Praxis­räumen aus.

Alkohol mit extre­men Folgen:
Die wissen­­schaftlich ermit­telten maxi­malen, täg­lichen Trink­mengen von rei­nem Alko­hol liegen bei 24 Gramm für erwach­sene gesunde Männer und 12 Gramm für erwach­sene, gesunde Frauen, dieses an maximal fünf Tagen pro Woche. Werden diese Grenzen über­­schritten drohen poten­tiell töd­liche Krebs­erkrank­ungen im Mund- und Rachen­raum und der Speise­­röhre, Leber­­krebs, Leber­zir­rhose, oder bei Frauen Brust­­krebs.

Illegaler Medikamentenhandel


So können Sie sich schützen:
Arzneimittel sollten nur in oder über die behördlich genehmigten und kontroll­ierten Apotheken gekauft werden, keines­falls auf Märkten oder bei so genannten “fliegenden Händlern”.
Besondere Vorsicht gilt im Internet! Zwar gibt es durchaus seriöse Internet­apotheken, hier sollte aber darauf geachtet werden, dass die Arznei­mittel von einer öffent­lichen Apotheke kommen, die ihren Sitz in Deutsch­land oder einem anderen Staat der EU hat. Prüfen Sie zu diesem Zweck das Impressum (Herkunfts­adresse, Steuer­nummer etc.) der Internet­seite!

Die Medikamente sollten folgende Angaben enthalten: Arznei­mittel­name, Her­steller­name, Ver­falls­datum, aufge­druckte Identi­fika­tions­nummer (Chargen­nummer). Auf der Packung müssen sich exakte Angaben zu Wirkstoff- und Inhalts­menge des Arznei­mittels befinden.
Sollten Tabletten oder Kapseln nicht in so genannten “Blistern” einzeln abgepackt sein, sich kein Beipack­zettel in der Medi­kamenten­schachtel befinden oder die Verpack­ung gar ver­schmutzt oder beschä­digt sein, ist höchste Vorsicht geboten.

Damit Sie auch im Urlaub auf Ihre gewohnte Medi­kation zurück­greifen können sollten Sie sich erforder­liche Medi­kamente bereits vor Reise­antritt verord­nen lassen oder Bedarfs­medika­tion kaufen. Dazu können Sie sich bei Ihrem Reise­veran­stalter, den zustän­digen Behörden in Deutsch­land, in der Apotheke und natürlich auch in unserer Praxis informieren, ob die gekauften Arznei­mittel in das betreff­ende Land eingeführt werden können. Gerne stellen wir Ihnen auch eine Beschei­nigung über die erforder­lichen Medi­kamente aus. Bei der Einfuhr von Betäu­bungs­mitteln ist diese Beschei­nigung Pflicht.